Honorar

Gerichtliche Verfahren mit einem Gerichtsort in Österreich werden nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz auf Basis des Streit- oder Gegenstandswertes abgerechnet. Weiters gelten die AHK (Autonomen Honorarkriterien) in der jeweils geltenden Fassung. Die Rechtsanwaltskanzlei bei der Abrechnung nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz vorbehält, je nach Aufwand nach Einzelleistungen oder nach dem Einheitssatz abzurechnen. Vorprozessuale Leistungen und Beratungen werden auf Grundlage einer Honorarvereinbarung abgerechnet.