Schmerzensgeld – Pauschalbetrag für Opfer einer schweren Körperverletzung
Nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) haben Opfer einer schweren Körperverletzung, die nach dem 21. Mai 2009 begangen wurde, unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses für Schmerzensgeld. Dies geschieht in Form eines Pauschalbetrages durch das Sozialministeriumservice. Die Beträge werden einmal geleistet und betragen gemäß § 6a Verbrechensopfergesetz entweder 2.000,00 Euro, 4.000,00 Euro, 8.000,00 Euro […]
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