Medizinrecht

Meine Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Medizinrecht. Einerseits vertreten wir Patientinnen und Patienten in ihren Anliegen, andererseits bieten wir Rechtshilfe für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens an.

In diesem Fachgebiet benötigt es einen großen Erfahrungsschatz, Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Dies kommt Ihnen gemeinsam mit einem praxisorientierten postgradualem Studium im Bereich Medizinrecht (Universität Linz, in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer OÖ) bei der Beratung zugute.

Ich berate gerne und errichte in Abstimmung mit Ihnen:

  • Ordinationsvertrag
  • Dienstverträge
  • Mietvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Patientenverfügung

Patientenrecht

Wurde Ihnen die falsche Therapie vorgeschrieben, gab es Diagnosefehler oder wurden Medikamente falsch dosiert? Hat es die Ärztin oder der Arzt verabsäumt Sie ins Spital einzuliefern?

Dann kann es sein, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt. Besonders Ansprüche, die die körperliche Integrität betreffen, sind emotional stark besetzt. Seit Jahren setzen wir Schadenersatzansprüche von Patientinnen und Patienten gegenüber Krankenhäusern oder behandelnden Ärztinnen und Ärzten durch. Zuerst streben wir eine außergerichtliche Lösung an. Sollte diese nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können wir Ihren Anspruch auch vor Gericht durchsetzen.

Arzthaftungsrecht

Wir beraten und vertreten niedergelassene Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Ambulatorien, Reha- und Pflegeeinrichtungen). Im ersten Schritt suchen wir die außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, um eine rasche Klärung des Sachverhalts und der Ansprüche zu erzielen. Kommt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nicht zu dem gewünschten Ergebnis, werden zu Unrecht behauptete Ansprüche im Gerichtsverfahren abgewehrt.