Bei der Gründung eines Unternehmens geht es nicht nur um die Erfüllung von Formalvoraussetzungen, wichtige Fragen müssen geklärt werden:
- Die richtige Rechtsform
Um optimale Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu schaffen. - Errichtung von Gesellschaftsverträgen
Zur vertraglichen Abgrenzung vom Mitbewerber, zur Festlegung von Spielregeln im eigenen Unternehmen sowie zur Beendigung von Gesellschaftsfunktionen. - Konflikte in der Firma
Hält der ursprünglich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag oder ist dieser abzuwandeln, um den aktuellen Gegebenheiten zu entsprechen?
Unternehmensnachfolge
Früher oder später wird man mit der Frage konfrontiert, wer den Betrieb übernehmen soll und wie die Betriebsübergabe zu regeln ist. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen der Übergabe sind auch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Ebenfalls können erb- und familienrechtliche Aspekte zum Thema werden.
Steuerrechtliche Hürden bei der Unternehmensnachfolge
Naturgemäß sind – wie bei jeder Übertragung von Vermögenswerten – auch steuer- und abgabenrechtliche Problemstellungen zu lösen, welche einer rechtzeitigen Prüfung bedürfen. Um hier eine abgabenoptimierte Vorgangsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, auf diese sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch in der Vertragsgestaltung entsprechend Bedacht zu nehmen.
Insolvenzrecht
Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens oder einer Privatperson kann aufgrund widriger Umstände infolge Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen. Unsere Kanzlei ist fallweise mit der Masseverwaltung insolventer Unternehmen beauftragt und mit der bestmöglichen Abwicklung des Verfahrens betraut.
Im Fall eines Unternehmenskonkurses erhebt unsere Kanzlei gemeinsam mit Ihnen die konkrete Situation des Unternehmens. Dabei wird auf spezielle Rechtsfragen hingewiesen und im Anlassfall wird die bisherige Einschätzung korrigiert. Ist es notwendig, wird ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt und während des Verfahrens optimal mit dem vom Gericht bestellten Masseverwalter zusammengearbeitet. Wichtig ist es, Ihre Existenzgrundlage zu sichern und damit den Fortbestand Ihres Unternehmens zu erreichen.
Exekutionsrecht und Inkasso
Wenn Sie von einer Schuldnerin oder einem Schuldner eine Forderung einbringlich machen wollen, unterstützt unsere Kanzlei Sie gerne. Ineffizienter Schriftverkehr kann vermieden werden, ebenso Inkassokosten, die oftmals in einem Prozess vor Gericht als „nicht erstattungsfähig“ festgestellt werden.
Zahlt die Schuldnerin oder der Schuldner nach einem außergerichtlichen Anwaltsschreiben nicht, kann vor Gericht ein Urteil als Exekutionstitel erwirkt werden, der sie oder ihn dazu verpflichtet, die Schuld bei Ihnen zu bezahlen.
Wird die Schuld, selbst wenn ein Exekutionstitel vorliegt, nicht beglichen, so prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welches Exekutionsmittel geeignet ist, um das Urteil durchzusetzen und die Bezahlung Ihrer Forderung zu erzwingen.
