Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 entfallen die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 bei der Begründung von Eigentum. Nicht gebührenbefreit sind KFZ-Abstellplätze und Garagen.
Dafür sind verschiedene Voraussetzungen notwendig:
- Das Einlangen des Antrags auf Eintragung im Grundbuch muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 geschehen.
- Der Kaufvertrag für die Liegenschaft oder der Pfandbestellungsvertrag muss nach dem 31. März 2024 geschlossen worden sein.
- Es muss eine Hauptwohnsitzmeldung, somit ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen.
- Das geförderte Eigenheim muss für eine Dauer von mindestens fünf Jahren bezogen werden. Wenn das geförderte Eigenheim davor verkauft wird oder der Hauptwohnsitz aufgegeben wird, werden die Gebühren nachträglich eingehoben.

