Bau- und Wohnrecht, Vertragsrecht

Wohnrecht ist ein Überbegriff für das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobiliensteuerrecht und das Verfahrensrecht in Bestandsachen. Es betrifft somit verschiedene Rechtsbereiche, in erster Linie ist das Wohnrecht aber im Rahmen des Mietrechts von Bedeutung.

Das Wohnrecht umfasst alle Rechte und Pflichten, die der Vermieter und der Mieter in einem Mietvertrag regeln. Wichtig sind vor allem:

  • Kündigungsfristen
  • Kündigungstermine
  • Kündigungsgründe

Lebenslanges Wohnrecht

Die Steuerreform 2015 hat viele Eigentümer dazu veranlasst, ihre Immobilien frühzeitig den Nachkommen zu schenken oder zu übertragen. Dabei ist unbedingt das Beanspruchen eines lebenslangen Wohnrechtes zu empfehlen. Damit wird nicht nur die eigene Bleibe gesichert, sondern man behält sich ein gewisses Mitspracherecht vor. Die Immobilie kann somit nicht einfach verkauft werden bzw. würde das Wohnrecht dann weiterhin bestehen bleiben. Auch wenn es im Moment als unwahrscheinlich erscheinen mag, dass die eigenen Kinder die Eltern aus der Wohnung verabschieden möchten, ist das sehr häufig der Fall und die Ursache für jahrelange Rechtsstreits.

Übergabe von Immobilien

Auch wenn keine Übergabe an die Erben zu Lebzeiten geplant ist, sollte für die Angehörigen des Eigentümers ein Wohnrecht im Grundbuch verankert werden. Häufig versuchen die Erben die Partner der verstorbenen Person zu einer kleineren Immobilie zu überreden, um schneller an das Erbe zu kommen, obwohl gerade viele ältere Menschen eine vertraute Umgebung brauchen und den Wunsch hegen, möglichst lange in ihrem Zuhause leben zu können.

Baurecht

In Österreich gibt es neun unterschiedliche Bauordnungen. Das Bauwesen unterliegt der Landesgesetzgebung. Eine fachkundige Beratung ist daher im konkreten Fall dringend geboten.

Liegenschaftsrecht

Dieser Bereich ist aufgrund der hochpreisigen Vermögenswerte sehr kostspielig. Egal ob Wohnung, Haus, Grundstück oder Straße – zu Wohnzwecken oder für den Betrieb des Unternehmens. Wir bieten Ihnen eine fundierte juristische Beratung auch bei Kleinkrieg, wie überhängenden Ästen oder unaufhörlich bellenden Hunden.

Auseinandersetzungen in Bezug auf Liegenschaften sind generell vielfältig und können zwischen Käufer und Verkäufer ebenso entstehen, wie gegenüber Behörden. Auch bei liegenschaftsbezogenen Streitigkeiten mit Handwerkern, Mietern oder der Miteigentümergemeinschaft helfen wir Ihnen weiter.

Mietrecht

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten und unterliegt ständig gesetzlichen Neuerungen. Bei der Erstellung von Mietverträgen wird daher seit einigen Jahren anwaltliche Hilfe ausdrücklich empfohlen.

Von besonderer Bedeutung sind auch die Befristungsregelungen im Mietrecht. So muss bei Wohnungen gemäß § 29 MRG (Mietrechtsgesetz) die vereinbarte Vertragsdauer oder die Verlängerung des Mietvertrages mindestens 3 Jahre betragen. Wird eine kürzere Vertragsdauer „vereinbart“, wird die Befristung zumeist unwirksam sein, der Vertrag ist dann unbefristet und im Bereich des Mietrechtsgesetzes kaum mehr zu kündigen.

Unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter einer Wohnung auch bei befristeten Verträgen nach Ablauf eines Jahres das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich zu kündigen.

Miet- und Wohnrecht