Schadenersatz, Gewährleistung & Garantie

Sie möchten Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Garantie richtig einstufen und verstehen? Sie haben Fragen zur Gewährleistung? Die Einordnung des konkreten Sachverhalts ist oft anspruchsvoll. In diesem Fall benötigen Sie kompetente Rechtsberatung.

Hier ein kurzer Überblick

Unter Schadenersatz fällt die Summe der gesetzlichen Vorschriften, die regeln, wann eine geschädigte Person einen bei ihr eingetretenen Schaden von einem anderen ersetzt verlangen kann. Beispiel: Hat der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert, wird dies häufig zum Streitgegenstand.

Haben Sie einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen, so ist die „Gewährleistung“ die gesetzlich geregelte Haftung Ihres Vertragspartners für Mängel, welche die vertraglich vereinbarte Leistung bei ihrer Erbringung aufweist.

Garantie und Gewährleistung werden in der Praxis immer wieder verwechselt. Im Gegensatz zur Gewährleistung – als gesetzliche Verpflichtung -, besteht der Garantieanspruch immer nur dann, wenn eine freiwillige Garantieerklärung abgegeben wurde. Inwieweit sich Gewährleistung und Garantie inhaltlich unterscheiden, hängt maßgeblich vom Inhalt der Garantieerklärung ab. In der Praxis stellt eine Garantieerklärung häufig eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dar.