Viele Verkehrsunfälle ziehen Gerichtsverfahren nach sich. Auf dem Gebiet des Zivilrechtes, insbesondere nach den Grundsätzen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz), sind Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Personenschäden einer Entscheidung zuzuführen.
Die Frage des Verschuldens am Unfall kann aber auch auf den Rechtsgebieten des Strafrechtes und des Verwaltungsrechtes weitreichende Folgen haben. Neben dem Entzug des Führerscheines kann auch eine gerichtliche „Vorstrafe“ drohen.
Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam den Unfallhergang auf, um den Sachverhalt dem Gericht entsprechend ausgestattet mit Beweismittel zu schildern. Dabei wird die Beweislage geprüft, ebenso die Erfolgsaussicht eines Gerichtsverfahrens. Wir informieren Sie darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Anspruch auf Schmerzensgeld
Sie sind bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden des Unfallgegners verletzt worden oder es kam zu einem Vermögensschaden? Gemeinsam besprechen wir, was Ihnen anhand der Verletzungen an Schmerzensgeld zusteht. Mittels der Schadensfolgen werden die Ansprüche aus dem Vermögensschaden eruiert.
Manchmal wird auch ohne Verschulden gehaftet, wenn zum Beispiel eine sogenannte „Erfolgshaftung“ vorliegt, wenn also der Gegner für den Erfolg haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
