Maßnahmen des „Bau- und Wohnpakets“
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 entfallen die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 bei der Begründung von Eigentum. Nicht gebührenbefreit sind KFZ-Abstellplätze und Garagen. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen notwendig: Das Einlangen des Antrags auf Eintragung im […]
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